·Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 59 400 ,- Euro (für 2018) liegt
·Selbständige
· Freiberufler
· Studenten
· Beamte, Richter und Soldaten mit Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge
Sollten Sie nicht zu den oben genannten Personen gehören, ist eine private Zusatzversicherung eine gute Alternative. Je nach Tarif und persönlicher Situation sind folgende Leistungen zusätzlich versicherbar:
· Brillen und Kontaktlinsen
· Heilpraktiker, alternative Heilmethoden
· Zahnersatz, (Inlays, Einzelkronen, Implantate)
· Auslandsreisekrankenschutz
· Krankenhausbehandlung (Einbett- bzw. Zweibettzimmer, Privatarzt, etc.)
· Krankentagegeld für Arbeitnehmer und Selbständige
· Krankenhaustagegeld
· Kostenerstattung
· Kurtagegeld