Verdoppelung der vermögenswirksamen Leistungen · · ·
Viele Arbeitgeber zahlen ihren Beschäftigten vermögenswirksame Leistungen – oft
bis zu 40 EUR pro Monat. Auf den ersten Blick erscheint diese Anlage sehr attraktiv. Doch die Beiträge zu vermögenswirksamen Leistungen sind voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Zahlungen erfolgen also aus dem Netto.
Dieser Beitrag wird stattdessen aus dem Brutto in eine bAV, z.B. eine Direktversicherung, investiert. So werden Steuern und auch Sozialversicherungsbeiträge gespart. Bei unverändertem Nettoeinkommen fließt
somit ein erheblich größerer Anlagebetrag in eine zusätzliche Altersversorgung.
Auch der Arbeitgeber profitiert von diesem Konzept, denn er spart Lohnnebenkosten!
Übertragung auf neuen Arbeitgeber bzw. dessen Versorgungsträger möglich