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Investmentberatung

„Für angenehme Erinnerungen muss man im Voraus sorgen”
(Paul Hörbiger)

Was leistet die soziale Pflegepflichtversicherung und wo sind die Grenzen?
Welche Pflegeergänzungslösungen kommen in Frage?
Wie unterscheiden sich Pflegetagegeldtarife, Pflegekostentarife und Pflegerententarife?

Im Rahmen eines ersten Beratungsgespräches kann der Umfang der Beratungen festgelegt werden und eine Ruhestands- und Finanzplanung erfolgen.
Die Ruhestandsplanung ist eine partielle Finanzplanung, die sich auf Sparprozesse und Vermögenspositionen konzentriert, die für die Versorgung im Ruhestand bedeutsam sind.

Durch die Komplexität des Alterseinkünftegesetzes und der „neuen“ Produkte Rürup und Riester, aber auch der betrieblichen Altersvorsorge, ist die Frage nach der Rentabilität nicht mehr so einfach zu beantworten wie noch vor einigen Jahren, als es für die private Altersversorgung im Prinzip nur die Privatrente und Fonds gab. Hinzu kommt, dass mit der Entwicklung hin zur nachgelagerten Besteuerung die zukünftigen Rentner substantiell mehr Steuern zahlen werden, als die heutige Rentnergeneration.

Eine Kernfrage lautet daher:

Wie groß ist die Versorgungslücke und wie viel muss gespart werden,
um diese Lücke zu schließen? Mehr…